Allgemeine Geschäftsbedingungen

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§ 1 Geltung der Bedingungen
1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Agentur Fellhauer erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers, die den Bestimmungen dieser Bedingungen zuwider laufen, wird hiermit widersprochen.
2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Agentur Fellhauer sie schriftlich bestätigt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1) Die Angebote der Agentur Fellhauer sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der Agentur Fellhauer. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Die Bestätigung kann durch Auslieferung der bestellten Ware ersetzt werden.
2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
3) Die Verkaufsangestellten der Agentur Fellhauer sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

§ 3 Preise
1) Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Agentur Fellhauer an die in ihrem Angebot enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Agentur Fellhauer genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
2) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager einschließlich normaler Verpackung.

§4 Liefer- und Leistungszeit
1) Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
2) Lieferverzögerungen und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen etc.) hat die Agentur Fellhauer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Gleiches gilt, wenn diese Ereignisse bei den Lieferanten der Agentur Fellhauer oder deren Unterlieferanten eintreten. Die Agentur Fellhauer ist in diesem Falle berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3) Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die Agentur Fellhauer von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Die Agentur Fellhauer verpflichtet sich jedoch, den Käufer vom Eintritt solcher Ereignisse innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Kenntnisnahme durch die Agentur Fellhauer von dem jeweiligen Ereignis zu benachrichtigen.
4) Wenn die Agentur Fellhauer die Nichteinhaltung verbindlich, schriftlich bestätigter Fristen oder Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 1/2 Prozent für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch begrenzt auf 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung. Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Agentur Fellhauer.
5) Die Agentur Fellhauer ist zu Teillieferungen jederzeit berechtigt.

§ 5 Gefahrenübergang und Leistungsort Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Agentur Fellhauer verlassen hat. Falls Versand ohne Verschulden der Agentur Fellhauer unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Leistungsort ist Sinsheim, auch im Falle der Rückgewähr aufgrund einvernehmlicher Aufhebung des Kaufvertrages oder aufgrund der Wandlung oder teilweisen Wandlung des Kaufvertrages sofern die Berechtigung der Wandlung unstreitig ist. Die im Falle der Rücksendung anfallenden Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers, es sei denn, die Agentur Fellhauer stimmt der Übernahme der Transportkosten zuvor schriftlich zu.

§ 6 Gewährleistung und Mängel
1) Der Käufer hat die ihm gelieferte Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Mängel, Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Dies gilt insbesondere auch, wenn gelieferte Ware verändert, be- oder verarbeitet oder weiterveräußert werden soll. Der Käufer ist verpflichtet, gegenüber der Agentur Fellhauer Mängel der gelieferten Ware unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Lieferung mitzuteilen. Danach sind Ansprüche des Käufers wegen dieser Mängel ausgeschlossen. Wenn Mängel auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, so ist der Käufer verpflichtet, unverzüglich nach der Entdeckung der Mängel die Agentur Fellhauer schriftlich zu benachrichtigen.
2) Der Käufer ist jedoch im Fall der Bearbeitung oder Veränderung der Ware verpflichtet, sich zuvor von der Mangelfreiheit der Ware zu überzeugen. Nach Bearbeitung oder Veränderung der Ware ist die Wandlung des Kaufvertrages oder Minderung des Kaufpreises ausgeschlossen, da bearbeitete oder veränderte Ware für die Agentur Fellhauer nicht mehr verwendbar ist und daher nicht zurückgenommen werden kann.
3) Im Falle von Mängeln ist die Agentur Fellhauer berechtigt, nach ihrer Wahl die mangelhafte Ware zurückzunehmen und eine entsprechende Nachlieferung zu veranlassen oder die mangelhafte Ware auszubessern.
4) Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl die Herabsetzung des Preises oder die Rückgängigmachung des Vertrages hinsichtlich der mangelhaften Ware verlangen.
5) Gewährleistungsansprüche gegen die Agentur Fellhauer stehen nur dem Käufer zu und sind nicht abtretbar.
6) Die Agentur Fellhauer übernimmt keine Haftung dafür, daß die gelieferte Ware frei von immateriell rechtlichen Ansprüchen Dritter (geistiges Eigentum) ist und/oder in sonstiger Weise das geistige Eigentum Dritter verletzt. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Design und Kennzeichnung der Ware, einschließlich Markenrechten, Urheberrechten, registrierten Mustern, Drucken, Labels und Patenten Dritter, verwendeten Logos, wobei diese Auflistung nicht abschließend ist.
7) Alle Gewährleistungsansprüche verjähren nach sechs Monaten, sofern der Käufer den in Ziffer 1 genannten Pflichten zur unverzüglichen Prüfung der Ware und ggf. unverzüglichen Rüge etwaiger Mängel nachgekommen ist. Andernfalls kann er seine Gewährleistungsansprüche bereits zu einem früheren Zeitpunkt nach Maßgabe von Ziffer 1 verlieren.
8) Die vorstehenden Absätze regeln die Gewährleistungsansprüche des Käufers abschließend. Sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen, soweit das Gesetz dies zulässt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen der Agentur Fellhauer (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die der Agentur Fellhauer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, werden der Agentur Fellhauer vom Käufer die folgenden Sicherheiten gewährt. Diese Sicherheiten wird die Agentur Fellhauer nach ihrer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Forderungen der Agentur Fellhauer um mehr als 20 % übersteigt.
2) Die Ware bleibt Eigentum der Agentur Fellhauer bis zur Erfüllung aller Forderungen gemäß Ziffer 1. Kommt der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Agentur Fellhauer in Verzug oder verletzt er einige sonstige Pflichten aus dem Rahmenvertrag oder dem Liefervertrag, so ist die Agentur Fellhauer berechtigt, die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zu verlangen und diese beim Käufer abzuholen. Der Käufer verzichtet für diesen Fall unwiderruflich auf die Geltendmachung irgendwelcher Rechte aus dem Besitz.
3) Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu bearbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung/unerlaubte Handlung) bezüglich der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt als Sicherung der Forderung gemäß Ziffer 1 in vollem Umfang an die Agentur Fellhauer ab.
4) Die Agentur Fellhauer ermächtigt den Käufer die abgetretenen Forderungen in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann von der Agentur Fellhauer nur widerrufen werden, wenn der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist. Der Käufer ist verpflichtet, bei Zugriffen Dritter diese auf das Sicherungseigentum der Agentur Fellhauer an der Ware bis zu deren vollständigen Bezahlung hinzuweisen. Der Käufer wird in diesen Fällen die Agentur Fellhauer unverzüglich benachrichtigen.
5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist die Agentur Fellhauer berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In dieser Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

§ 8 Zahlung
1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der Agentur Fellhauer innerhalb von 8 Tagen ohne Abzüge, rein netto Kasse, nach Rechnungsstellung zu zahlen. Falls nicht ausdrücklich durch schriftliche Individualvereinbarung anders vereinbart, werden von der Agentur Fellhauer keinerlei Rückvergütungen jedweder Art geleistet. Die Agentur Fellhauer ist berechtigt, trotz anderer Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Die Agentur Fellhauer wird dann den Käufer im Falle einer Verrechnung informieren. Die Agentur Fellhauer kann Zahlungen des Käufers auch auf bereits entstandene Kosten oder Zinsen aus demselben Geschäft oder anderen Geschäften verrechnen.
2) Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Agentur Fellhauer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks, Wechseln und Überweisungen gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn Scheck, Wechsel oder Überweisung eingelöst sind und der Betrag auf dem Konto der Agentur Fellhauer gutgeschrieben ist.
3) Gerät der Käufer in Verzug, so ist die Agentur Fellhauer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. Die Höhe der Verzugszinsen beträgt jedoch mindestens 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.
4) Wenn der Käufer und die Agentur Fellhauer die Zahlung durch Wechsel vereinbaren, so gehen Wechselkosten und Diskontspesen zu Lasten des Käufers.
5) Wenn der Agentur Fellhauer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, ist die Agentur Fellhauer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Dies gilt insbesondere wenn Schecks oder Wechsel des Käufers nicht eingelöst werden oder der Käufer seine Zahlungen einstellt. Die Agentur Fellhauer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
6) Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Abzügen nur berechtigt, wenn diese Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Dies gilt auch im Falle von Mängelrügen oder Gegenansprüchen.

§ 9 Geheimhaltung
Der Käufer ist verpflichtet, die ihm im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen vertraulich zu behandeln.

§ 10 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Agentur Fellhauer, als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

§ 11 Schlussbestimmungen
1) Für diesen Vertrag und für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur Fellhauer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Sinsheim. Die Agentur Fellhauer kann nach ihrer Wahl jedoch ihre Ansprüche auch bei dem zuständigen Gericht des Wohnortes oder Betriebssitzes geltend machen. Die Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetzes finden keine Anwendung.
2) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist in diesem Falle durch eine solche zu ersetzen, die den wechselseitigen Interessenlagen der Parteien am nächsten kommt.

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